Lüneburg, September 2019

Ein Führerschein hat keinen Bestandsschutz

© Snapic Photo Product - www.adobestock.com
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Wer einmal einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis erhalten hat, der darf in Deutschland ein Leben lang die entsprechend eingetragenen Fahrzeuge führen.

 

Unfälle von Senioren im Straßenverkehr 2017
Im Jahr 2017 verunglückten insgesamt 49 586 ältere Menschen im Alter von 65 oder mehr Jahren im  Straßenverkehr, das waren 1,3 % weniger als ein Jahr davor. Davon wurden 35 716 Senioren leicht (– 1,9 %) und 12 876 schwer verletzt (+ 0,6 %). Insgesamt betrug der Anteil der Senioren an allen Verunglückten 12,6 %, bei  den Todesopfern war dieser mit 31,3 % wesentlich höher. (1)

Die Gesamtzahl der im Straßenverkehr verunglückten Senioren hat seit 1980 um 33,6 % zugenommen, während die Zahl der Getöteten dieser Altersgruppe in diesem Zeitraum um mehr als zwei Drittel (– 68,9 %) zurückgeging.
Gemessen an ihrer Bevölkerung ist das Risiko im Straßenverkehr zu verunglückten für ältere Menschen jedoch gesunken: 1980 verunglückten 304 Senioren je 100 000 Einwohner ab 65 Jahren im Straßenverkehr, 2017 waren es 283. Diese insgesamt positive Entwicklung traf jedoch nicht auf alle Arten der Verkehrsbeteiligung zu. Das bevölkerungsbezogene Risiko der Senioren in einem Pkw zu verunglücken, ist seit 1980 um 24,8 % gestiegen, das auf einem Fahrrad sogar um 63,0 %. (1)
(1) Quelle: Statistisches Bundesamt, Unfälle von Senioren im Straßenverkehr 2017, Seite 5 ff.

 

Das gilt sicherlich für die meisten von unseren Lesern. Zumindest jedoch für alle diejenigen, die ihren Führerschein vor dem Jahr 2013 erhalten haben. Das klingt für jeden fahrbegeisterten Menschen wunderbar und gilt in Deutschland allgemeinhin als selbstverständlich. Doch in vielen anderen Ländern ist das nicht so und wird sich auch in Deutschland ändern. Und das zu recht.

 

Wie Statistiken zu Bevölkerungsentwicklung belegen, verändert sich der Anteil der Bevölkerung im Bezug auf das Alter schon seit Jahrzehnten erheblich. Die Menschen werden älter, es gibt immer weniger junge Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung und Gewohnheiten der Menschen ändern sich. Senioren sind heute aktiver und mobiler. Immer mehr Menschen der Generation 65plus besitzen einen Führerschein und sind aktive Verkehrsteilnehmer bis ins hohe Alter. Die Lebensumstände insgesamt sind heute anders als vor 30 Jahren. Die Folgen: die Straßen werden voller, der Verkehr dichter und die Konzentration bei den Fahrzeugführern wird um ein Vielfaches mehr gefordert. Leider steigen damit auch die Zahlen in den Unfallstatistiken. Schon seit längerem wird auch in der Politik darüber diskutiert, ob Menschen ab einem bestimmten Alter (voraussichtlich ab 65 Jahren) sich regelmäßig einer medizinischen Tauglichkeitsprüfung unterziehen sollten. In anderen Ländern oder bei Berufskraftfahrern ist das schon lange so.

 

In der Fahrschule XXL kennt man die Problematiken des Straßenverkehrs zu genüge. Viele geübte Fahrzeugführer schimpfen gern auf die Unzulänglichkeiten anderer. Doch sind es nicht immer nur die Fahranfänger, die die Fehler machen. Sehr häufig sind es Senioren, die die Situation falsch einschätzen. Häufig aus Unwissenheit oder einfach weil die Routine fehlt. Vor 30 Jahren gab es in Niedersachsen kaum einen Kreisverkehr. Heute sind sie in vielen Orten und in allen Größen zu finden. Es gibt mehr Autobahnen und damit auch Auffahrten. Befindet sich eine Baustelle genau in selbiger ist der Überblick oft schwer zu behalten.

 

Es ist nicht einfach, die eigenen Fähigkeiten objektiv einzuschätzen. Wer von Amtswegen eine Aufforderung zur Prüfung seiner Fahrtauglichkeit bekommen hat, sollte dies unbedingt ernst nehmen. Ausführliche Informationen und Hilfe bei der Erfüllung der Auflagen gibt Ihnen das Team der Fahrschule XXL gern. Wer in dieser Angelegenheit stur bleibt und sie ignoriert, muss mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Denn der hat eben kein Bestandsschutz.

 

Fahrschule ist nicht nur etwas für Fahranfänger

Bei der Fahrschule XXL kann man sich mit professioneller Unterstützung selbst testen. Der Fahrlehrer gibt Ihnen Hinweise, was Sie üben sollten oder wie Sie Situationen meistern. Für vieles gibt es auch hervorragende Technik in den Fahrzeugen, die gerade für Senioren hilfreich ist. So zum Beispiel einen Einparkassistenten, Geschwindigkeitsregler, Spurhalteassistenten oder ein Not-Assistenten der automatisch Hilfe ruft. Wichtig ist nur, dass der Fahrzeugführer weiß, wie man damit umgeht. Auch das zeigen Ihnen die Fahrlehrer gern in einer ganz individuellen Fahrstunde.

 

Die bisher älteste Fahrschülerin war stolze 85 Jahre. Sie wollte oder musste sich wieder hinter das Steuer setzen und war klug genug, um sich professionelle Hilfe für den Wiedereinstieg in den Verkehr zu holen.

 

In der Fahrschule XXL werden alle Führerscheinklassen ausgebildet, vom Moped über PKW bis zum LKW oder BUS. Selbst ein PKW mit Handycap-Ausstattung steht für entsprechende Fahrschüler zur Verfügung. Auch mit der Technik der neusten Fahrzeuge kenn man sich hier aus. Oder eben einfach nur mit dem Schlüssel. So kam es schon vor, dass ein Fahrlehrer gerufen wurde, weil eine ältere Dame durch den Tot Ihres Mannes zur Autobesitzerin wurde aber keine Ahnung vom automatischen Garagentor hatte. Und dann da Auto? Die letzte eigene Fahrt war viele Jahre her. Also nahm sie Fahrstunden und bereitete sich auf ihre neue Mobilität bestens vor.

 

Aktion „Fit im Auto“

Bei der Aktion „Fit im Auto“ von der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. steht die Fahrschule XXL als Partner zur Verfügung. Die Fahrlehrer sind an den Aktionstagen vor Ort und fahren mit den Teilnehmern Übungsrunden. Wer seine Kenntnisse vertiefen möchte, kann sich jederzeit in der Fahrschule zum individuellen Training anmelden.

 

Sicherheit geht alle etwas an

Es ist auch nicht nur die eigene Sicherheit, um die es im Straßenverkehr geht, sondern auch um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wer nicht fit im Auto ist, gefährdet sich und andere!

 

Fahrschule XXL GbR
Bessemerstr. 14, 21339 Lüneburg

Tel. 04131 - 8 55 31 51
Büro Öffnungszeiten: Mo. 8.00 - 18.30 Uhr, Di. + Do. 8.00 - 18.30 Uhr
Mi. 8.00 - 18.00 Uhr, Fr. 8.00 - 16.30 Uhr

 


Lüneburg, September 2019

Das richtige Training für sicheres Autofahren

Unter Gleichgesinnten. Ohne Stress. Und garantiert ohne Angst, den Führerschein abgeben zu müssen.

© aletia2011 - www.adobestock.com
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Das Fahrsicherheitstraining der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. bietet allen Senioren ab 65 Jahren die Möglichkeit, das eigene Können hinterm Steuer praktisch zu testen und gemeinsam mit Experten zu hinterfragen.

 

Ein Fahrsicherheitstrainer der Polizei erzählt Ihnen Wissenswertes zu technischen Neuerungen im Auto sowie Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und gibt Ihnen Tipps zu schwierigen Verkehrssituationen.


Auf einem Übungsplatz können Sie unter anderem das richtige Bremsen bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten, das Einparken und Rangieren trainieren und Ihre Reaktionsfähigkeit testen. Nach den Übungen steigen Sie gemeinsam mit einem Fahrlehrer der Fahrschule XXL zunächst in ein Fahrschulauto, später in Ihr eigenes und fahren im öffentlichen Straßenverkehr. In einer kleinen „Abschlussprüfung“ ohne Polizei und Behörden bekommen am Ende des 4,5-stündigen Trainings ein ganz persönliches und ehrliches Feedback von den Experten.


Das Training wird von der Stadt Lüneburg finanziell unterstützt, so dass das Training nur 30,00 Euro pro Person kostet. Im Herbst 2019 wird es noch 3 Veranstaltungen geben. Die genauen Termine erfragen Sie bitte beim Seniorenbeirat (sie standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest). Bitte melden Sie sich vorher unbedingt schriftlich an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Weitere Infos: www.fit-im-auto.de

Seniorenbeirat der Stadt Lüneburg
Schröderstr. 16 · 21335 Lüneburg
Tel. 04131 / 309 - 38 19
seniorenbeirat@stadt.lueneburg.de

Text: Sabine Butenhoff


Lüneburg, September 2019

Ich war das nicht!

© Andrey Bandurenko - www.adobestock.com
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Nichtwissen schützt nicht vor Schuld! Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist auch zu hundert Prozent verantwortlich für seine Handlungen. Sollte Ihnen aber doch einmal jemand nach Ihrem Empfinden etwas „unterjubeln“ wollen, nehmen Sie es in jedem Fall ernst. Vielleicht hat er Recht.


Es ist eine ganz normale Sache des Alters – die Ohren hören nicht mehr so gut, die Augen werden schneller müde und die äußeren Einflüsse machen uns schnell nervös. Wer diese Zeichen des Alters ignoriert und am Straßenverkehr teilnimmt, begibt sich in eine Grauzone am Rande der Zulässigkeit. Wie oft liest man: „Rentner hat Gaspedal und Bremse verwechselt“, „Seniorin fuhr rückwärts in ein Schaufenster“ oder „Achtzigjähriger beging Fahrerflucht“. Dabei hat er das gar nicht absichtlich getan. Er hatte es eben gar nicht bemerkt, dass er ein anderes Auto anfuhr. Warum also sollte er dann auf dem Supermarktparkplatz warten?
Doch selbst diese kleinen Unfälle können für den Betroffenen extreme Folgen haben. Wenn nämlich die Polizei den Schaden aufnimmt und den Täter ermittelt. Wer Fahrerflucht begeht, verliert seinen Versicherungsschutz. Geldbußen ab 1.500 € sind hier an der Tagesordnung, bis hin zum Entzug des Führerscheins. Denn die Polizei prüft, warum der Unfall vom Verursacher nicht bemerkt wurde.

 

Jetzt ist guter Rat hilfreich!
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann die Sachlage sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten optimal klären. Wer zum Anwalt geht ist nicht automatisch Täter oder Opfer sondern kämpft um sein Recht. Vieles lässt sich auch außergerichtlich regeln. Doch nur ein Anwalt bekommt alle Auskünfte von der gegnerischen Seite und volle Akteneinsicht bei der Polizei. Er kann Aussagen anderer prüfen und den besten Weg einschlagen.
Scheuen Sie nicht den Weg zum Anwalt! Er ist Ihr Rechtsbeistand! Schildern Sie ihm Ihre Sicht der Dinge. Alles, an was Sie sich erinnern. Nur dann kann der Anwalt die Sitation prüfen und gegnerische Aussagen auswerten.

 

Vorladungen ernst nehmen
Zweifelt die Polizei die Tauglichkeit des Fahrers an, wird der Betroffene aufgefordert sich einem Hörtest oder ärztlichem Test zu unterziehen. Weigert er sich, ist der Führerschein weg. Um ihn wieder zu bekommen müssen dann gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt und eine so genannte MPU abgelgt werden.
Manchmal kommt man auch mit einer Ermahnung zur Auffrischung der Fahrpraxis oder einem Hinweis auf die Hörfähigkeitsprüfung davon. Zunächst aber gibt es eine schriftliche Aufforderung zur Anhörung. Nehmen Sie diese immer ernst! Auch, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Und gerade dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen, bevor Sie zur Anhörung gehen. Er kann Ihnen wichtige Tipps zur Vorgehensweise geben. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt in vielen Fällen die Kosten. Das hängt von der Sitation ab. Mitunter müssen Sie die Kosten jedoch selbst tragen. Das ist aber besser, als die Strafe, die Sie vielleicht zu unrecht bekämen.

Text: Sabine Butenhoff