Ist die Rente steuerpflichtig?

Viele Rentner gehen auch heute noch davon aus, dass die Rente steuerfrei sei
und sie deshalb weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung abgegeben
müssen. Dies war schon immer anders.

© GordonGrand, Fotolia
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Schon immer war die Rente steuerpflichtig nach § 22 EStG. Allerdings war die rechtliche Situation bis zum Jahre 2005 so, das nur im Ausnahmefall bei
sehr hohen Renten tatsächlich Steuern entstanden sind. Dies lag daran, dass
je nach Lebensalter bei Rentenbeginn nur rund 30 % der Rente steuerpflichtig
waren und die sich daraus ergebenden Beträge unter den steuerlichen Freibeträgen
lagen. Dies hat sich im Jahre 2005 geändert.Die Besteuerung der Alterseinkünfte
wurde auf völlig neue Grundlagen gestellt. Während früher Beiträge zum
Aufbau einer Altersversorgung kaum steuerlich berücksichtigt werden konnten,
wird dies nunmehr der Fall sein und im Gegenzug werden die Alterseinkünfte
dann genauso vollständig besteuert werden wie alle anderen Einkünfte auch.


Rentenbeginn 2005 oder früher?
Derzeit befinden wir uns in einer Übergangsregelung. Der abzugsfähige Anteil
der Beiträge zu einer Altersversorgung erhöht sich zwischen 2005 und 2025
schrittweise von 60 % auf 100 %. Dementsprechend erhöhte sich der steuerpflichtige Anteil der Rente für alle Rentner, bei denen das Jahr des Rentenbeginns 2005 oder früher war auf 50 % statt früher 30 %. Diese Erhöhung
war dadurch gerechtfertigt, weil 50 % der Rente aus bisher nicht besteuerten
Arbeitgeberanteilen entstammen und nur 50 % aus den eigenen Beiträgen des
Rentners, die sich in der Vergangenheit nur in geringem Umfang steuerlich ausgewirkt hatten. Dieser Besteuerungsanteil erhöht sich für alle später beginnenden Renten bis 2040 schrittweise auf ebenfalls 100 %.


Was bedeutet das nun konkret in der Praxis?

Nehmen wir beispielsweise ein Rentnerehepaar bei dem der Ehemann in 2015 eine Rente von 1.850 € hat, die am 01.01.2003 begonnen hat und die im Jahre 2005 monatlich 1.700 € betragen hat. Die Ehefrau hat eine Rente in Höhe von 1.100 €, die am 01.01.2010 begonnen hat und im Jahr 2010 betrug die Rente 1.000 € monatlich. Die steuerpflichtigen Anteile der Rente betragen dann insgesamt

20.400 €. Hiervon sind eine Reihe von Beträgen abzuziehen, so dass sich ein zu versteuerndes Einkommen von 16.495 € ergibt. Der Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum widerspiegelt ist jedoch höher, sodass tatsächlich keine Steuer anfällt. Sind die Renten höher,also beispielsweise 2.000 € für den
Ehemann und 1.500 € für die Ehefrau, so muss eine Steuererklärung abgegeben
werden, aber es gibt eine Reihe von abzuziehenden Beträgen, die dann dazu
führen, dass auch in diesen Fällen die Zahlung von Steuern vermieden werden
kann. Steuererklärungen sind in diesen Fällen aber immer abzugeben ist. Der Steuerberater kann Sie dabei unterstützen.

 

Nicht zu vergessen: steuerpflichtige Einkünfte neben der Rente

Ganz anders ist die Lage, wenn neben den Renteneinkünften auch noch andere Einkünfte, beispielsweise solche aus Vermietung und Verpachtung bezogen werden. Diese Einkünfte sind in vollem Umfang steuerpflichtig, sodass die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen schon sehr viel früher einsetzt und auch schon bei sehr viel niedrigeren Renten durchaus Steuerzahlungen entstehen können.

 

Bin ich überhaupt verpflichtet?

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, fragen Sie einen Steuerberater ihrer Wahl. Er wird Sie entsprechend beraten, Ihnen Rechtssicherheit geben und dafür sorgen, dass Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, aber nicht mehr Steuern zahlen als das
Gesetz verlangt.

© Dr. Harald Grürmann, Steuerberater