Lüneburg, September 2024
Essen auf Rädern bietet sich nicht nur für Senior:innen an, die sich nicht mehr selbst versorgen können oder wollen. Den Alltag erleichtern die mobilen Menüdienste auch, wenn jemand nur vorübergehend auf Hilfe angewiesen ist, etwa bei Krankheit oder nach einem Unfall.
Das Angebot ist vielfältig: Von Hausmannskost über Trendmenüs bis zu diätetischen Speisen – wahlweise tiefgekühlt, aufwärmbar oder bereits servierfertig – wird alles geliefert. Qualität, Service und Preis können je nach Anbieter enorm variieren. Deshalb ist es ratsam, sich vor der Entscheidung die Angebote vor Ort genau anzuschauen. Hilfe bietet auch die Checkliste der Verbraucherzentrale.
Sie finden Sie mit diesem QR-Code oder unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/auswaehlen-zubereiten-aufbewahren/essen-auf-raedern-auswahlkriterien-fuer-einen-
mobilen-menuedienst-10625.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat sich im Mai 2023 verschiedene Essen-auf-Rädern-Angebote angeschaut. Ihr Fazit: Flexibel, aber zu viel Fleisch und zu wenig Kennzeichnung.
Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich?
Obenan stehen zunächst die ganz persönlichen Bedürfnisse: Wünschen Sie zum Beispiel täglich warme Speisen, oder bevorzugen Sie eine wöchentliche Lieferung von Tiefkühlkost?
Informationen zu verschiedenen Menüdiensten und deren Service bekommen Sie in städtischen Einrichtungen wie Seniorenbüros oder den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, den Pflegeberatungsstellen und -stützpunkten, Kirchengemeinden oder der Verbraucherzentrale.
Manchmal wissen auch Freunde und Nachbarn, welche Anbieter hinsichtlich Qualität und Service empfehlenswert sind.
Wie flexibel kann ich Essen auf Rädern nutzen?
Essen auf Rädern kann man meist ohne bürokratischen Aufwand für den nächsten Tag ordern oder abbestellen. Viele Menüdienste verzichten zudem auf einen schriftlich fixierten Vertrag und können oft auch kurzfristig gekündigt werden. Allerdings: Je nachdem, ob Sie wöchentlich oder monatlich zahlen, kann die gesetzliche Kündigungsfrist bis zu vier Wochen betragen. Ein schriftlicher Vertrag hat den Vorteil, dass Sie dort alle Bedingungen, wie zum Beispiel die Kündigungsfrist, einfach nachlesen können.
Was sollte ich bei der Auswahl der Gerichte beachten?
Grundsätzlich sollten Sie auf abwechslungsreiche Menüs achten. Sie sollten sich daher die Speisepläne für die letzten Wochen zeigen zu lassen. Idealerweise gibt es innerhalb von sechs Wochen keine Wiederholungen im Speiseplan. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) setzt als Standard vier Wochen an.
Pro Tag sollten zumindest zwei Gerichte zur Auswahl stehen, eines davon möglichst fleischlos. Frische Salate, frisches Obst und vegetarische Kost sollten Sie ebenso wie Mini-Portionen jederzeit bestellen können. Anbieter sollten auch auf religiöse Regeln Rücksicht nehmen.
Bei Erkrankungen, die Einschränkungen bei der Ernährung verlangen, zum Beispiel Allergien oder Gicht, sollten Sie sich eingehend nach Zubereitung und Zutaten erkundigen. Die wichtigsten Allergene sollten gekennzeichnet sein.
Mit welchen Preisen muss ich rechnen?
Ein Menü kostet in der Regel zwischen 4,50 und 7,00 Euro. Beachten Sie auch eventuelle Anlieferungskosten und Wochenendzuschläge. Wenn Sie sich die mobile Verpflegung nicht leisten können, sollten Sie sich beim Senioren- oder Sozialamt nach Zuschüssen erkundigen. In Einzelfällen werden bis zu zwei Drittel der Kosten erstattet.
Was muss ich über die Verpackung wissen?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verpackung der angelieferten Speisen. Insbesondere unbeschichtete Aluminium-Menüschalen können problematisch sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat festgestellt, dass sich Aluminiumionen aus solchen Menüschalen lösen und in die darin transportierten Lebensmittel übergehen können.
Bevor Sie sich für einen bestimmten Dienst entscheiden, sollten Sie auf jeden Fall einige Male zur Probe gegessen haben.
Text: Verbraucherzentrale