Lüneburg, Mai 2024

Nebenkostenprivileg:

Wenn Sie weiterhin Kabelfernsehen schauen wollen

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Der Sammelvertrag Ihres Mietshauses wird dann voraussichtlich gekündigt. Das sollten Sie wissen, wenn Sie trotzdem weiterhin Kabel-TV schauen wollen.

In vielen Mietwohnungen gibt es Kabelanschlüsse. Hausverwaltungen oder Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben oft Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern für den TV-Kabelanschluss. Wer zur Miete wohnt, zahlt die sogenannten Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung beispielweise an die Hausverwaltung. Diese wiederum bezahlt für ihre Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber. Gesetzlich ist das in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Das Problem: Mieterinnen und Mieter müssen für einen gemeinschaftlichen TV-Kabelanschluss aufkommen, egal, ob sie diesen nutzen oder nicht. Unter Umständen haben sie sogar doppelte Kosten für ihren TV-Empfang, wenn sie ihre Fernsehprogramme nicht über Kabel, sondern einen anderen Weg empfangen.
Spätestens ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren jedoch nicht mehr auf alle Mieterinnen und Mieter eines Hauses umgelegt werden. Dann endet eine Übergangsfrist für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) vom 1. Dezember 2021, das das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft hat.
Muss ich als Mieterin oder Mieter etwas unternehmen?
Schauen Sie in Ihre Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung. Ist dort die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ aufgeführt, gibt es das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren in Ihrem Haus.
Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin ist nun in der Pflicht, den Sammelvertrag zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, darf er oder sie die Kosten für den Kabelanschluss ab 1. Juli 2024 nicht mehr über Sie abrechnen. Die Rechnungsposition „Breitbandkabelanschluss“ oder „TV-Kabel-Anschluss“ sollte es in Ihrer Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung dann also nicht mehr geben.
Möchten Sie weiterhin Kabel-TV beziehen, müssen Sie sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern. Ansonsten wird der Anschluss gesperrt bzw. die TV-Buchse verplombt.

© getty images / unsplash.com
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Was kostet der Kabelanschluss?
Tarife für einen Kabelanschluss werden zwischen 5 und 10 Euro im Monat angeboten, wenn sie einen Einzelnutzervertrag abschließen. Das sind monatlich etwa 2 bis 3 Euro mehr als bei einem Mehrnutzervertrag.

Müssen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld selbst zahlen?

Ja. Momentan bekommen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld den Kabelanschluss dann bezahlt, wenn er in den Nebenkosten enthalten ist. Ab 1. Juli 2024 müssen sie die Kosten selbst tragen oder sich eine Alternative zum Kabelanschluss suchen.

Welche Alternativen gibt es zum Kabelfernsehen?

Fernsehen ist digital. Auch die Verbreitungswege haben sich geändert. TV können Sie heute auch komplett übers Internet schauen.

DVB-T2 HD

DVB-T2 HD läuft über Antenne. So können Sie in vielen Regionen einfach mit einer Zimmerantenne oder auch mit der alten Dachantenne rund 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Besitzen Sie einen internetfähigen Receiver oder Fernseher, empfangen Sie weitere Sender über das Internet. Möchten Sie das Programm der Privatsender ansehen, kalkulieren Sie mit Kosten in Höhe von rund 8 Euro pro Monat.

IPTV (klassisch)

Dieses Fernsehprogramm können Sie ebenfalls per Internet empfangen. Angebote gibt es meist in Kombination mit einem VDSL-Anschluss. Die Kosten liegen bei etwa 5 Euro pro Monat. Für den Empfang benötigen Sie einen Receiver, den Sie beim Anbieter mieten oder kaufen müssen.

IPTV (Streaming)

Für Streaming-IPTV benötigen Sie einen Breitbandinternetanschluss. Die Kosten für den Empfang liegen meist zwischen 6 und 10 Euro im Monat. Manche Anbieter locken auch mit kostenlosen Probemonaten, teilweise allerdings mit Werbung. Der Empfang funktioniert bei modernen Smart-TVs mit einer vorinstallierten App oder bei älteren Geräten mit einem HDMI-Stick zum Einstecken.

Satellitenfernsehen

Alle gängigen Fernsehprogramme empfangen Sie immer noch frei und unverschlüsselt per Satellit. Jedoch müssen Sie abklären, ob Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin Ihnen erlaubt, eine Satellitenschüssel am Haus anzubringen.

n Quelle: „Verbraucherzentrale Hamburg | www.vzhh.de

 


Unser Tipp
Überlegen Sie in Ruhe welches Produkt und in welchem Umfang für Sie persönlich am besten ist. Informieren Sie sich auch über Alternativen zu Kabel-TV.  Schließen Sie nicht vorschnell an der Haustür einen Vertag ab, auch wenn man Sie hierzu drängt. Grundsätzlich müssen Sie Vertriebskräfte („Medienberater“) auch nicht in Ihre Wohnung lassen. Aber vor allem sollten Sie sich auch im Shop nicht zu einem übereilten Vertragsschluss hinreißen lassen. Anders als bei Haustürverträgen besteht bei einem Vertragsschluss dort nämlich kein Widerrufsrecht.
Anders kann es aussehen, wenn Sie in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnen. Entscheidet sich die Eigentümergemeinschaft gegen eine Kündigung des Mehrnutzervertrags, so können Sie den TV-Anschluss weiterhin nutzen. Die Kosten hierfür dürfen allerdings nicht mehr auf Sie als Mieter oder die Mieterin umgelegt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 30. Juni 2024 wird das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft.
  • Mieterinnen und Mieter sollten sich spätestens im Juni 2024 selbst um einen Kabelanschluss kümmern, wenn sie weiterhin Kabel-TV schauen möchten, oder sich um eine Alternative bemühen.
  • Wer weiterhin Kabelfernsehen haben will, sollte nicht vorschnell einen Vertrag unterschreiben, sondern in Ruhe überlegen, was wirklich gebraucht wird.