Lüneburg, September 2023

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Lüneburg, Juni 2023

Wenn man sich beruflich verändert, man getrennte Wege gehen möchte, wenn das Haus einfach zu klein geworden ist, da die Familie gewachsen ist, Räume fürs Büro oder die Praxis gebraucht werden, dann ist es leicht sich zu entscheiden.

Wenn das lieb gewonnene Haus, in dem man viele Jahre gemeinsam gelebt, geliebt, gestritten und sich versöhnt hat, aber nun nicht mehr passt, dann ist die Entscheidung sehr schwer.
Vielleicht ist der Unterhalt eines großen Hauses mit Garten auch zu kostenintensiv und man hätte gerne einen „Zuschuss“ zur Rente. Vielleicht braucht man eine altersgerechte Raumaufteilung, kommt nicht mehr einfach in das Obergeschoss und die Kinder möchte man in der Nähe haben. Dann sind das zwar alles sehr gute Gründe sein Haus zu veräußern – aber wie kann man ein ganzes Leben einfach verkaufen? Aus jeder Ecke schauen die Erinnerungen hervor und ist der Umzug zu schaffen? Wo geht die Reise hin?
Manchmal ist es leider auch so, dass der nächste Schritt doch eine betreute Wohneinheit oder sogar ein Pflegeheim sein müsste. Lassen Sie sich doch einfach einmal unverbindlich beraten, was Ihre Immobilie zur Zeit wert ist und in welchem Rahmen Sie Ihr neues Zuhause planen können. Vielleicht möchte auch ein Enkelkind das Haus übernehmen und man einigt sich über eine gerechte Erbaufteilung.
Eine hübsche Eigentumswohnung könnte eine gute Lösung sein, wo man sein Vermögen doch für die Kinder behalten wollte. Es gibt viele Möglichkeiten, die man sich in Ruhe überlegen muss.

Warten Sie nicht bis das Schicksal für Sie entscheidet, nehmen Sie es selbst in die Hand. Nur weil man weiß was man könnte, heißt das ja nicht, dass man es auch sofort umsetzen muss.

REMAX · Dipl. Ing. Hesebeck-Keil
Am Sande 31, 21335 Lüneburg
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Lüneburg, März 2023

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Wohnen undBauen 2023

Die wichtigste Neuerung: Bundesbauministerin Klara Geywitz kann 2023 aus einem größeren Geldtopf schöpfen: Über sieben Milliarden Euro umfasst das Budget für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) – 2,3 Milliarden mehr als ursprünglich veranschlagt.

„Bezahlbarer Wohnraum für viele“
Der Bauetat setze „beherzt an drei der drängendsten Fragen an: Bezahlbarer Wohnraum für möglichst viele, ein innovatives und klimafreundliches Bauwesen und lebenswerte Städte und Gemeinden“, erklärte Geywitz Ende November 2022 im Bundes-

tag bei der abschließenden Beratung für 2023.
Größter Posten im stolzen Etat – mit 2,9 Milliarden Euro dreimal so hoch wie im Vorjahr – ist das Wohngeld: Eine größere Anzahl an Berechtigten soll mehr Mietzuschuss bekommen. Hier lohnt es sich zu schauen, ob man nicht auch bezuschusst wird.
Kräftig aufgestockt werden auch die Mittel für den sozialen Wohnungsbau: Knapp 1,3 Milliarden Euro sind hier eingeplant, 2022 waren es 750 Millionen  Euro.


Mehr Wohneigentum für Familien
Die neue Wohneigentumsförderung löst – voraussichtlich ab Juni 2023 – das umstrittene Baukindergeld ab, das mit dem Jahr 2022 ausgelaufen ist. Das hier eingesparte Geld soll zum Teil dem Programm „Altersgerecht bauen“ zugutekommen. Die Mittel der staatlichen Förderbank KfW werden um 7,25 Millionen auf 70,25 Millionen Euro aufgestockt.
Im Gegensatz zum Baukindergeld darf die neue Wohneigentums-

förderung nicht für Bestandsimmobilien verwendet werden. Wer nicht bauen will, muss einen Neubau kaufen, der mindestens den Standard „klimafreundliches Gebäude“ erfüllt.

Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Der Etat für Stadtentwicklung und Raum­ordnung bleibt auf Vorjahres­niveau. Gut 1,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, davon sind 228 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen vorgesehen. Für die Städtebauförderung steht auch in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung, 790 Millionen Euro davon gehen an die Länder. Für zusätzliche Wohnraumschaffung wurden 1,5 Millionen Euro in den Bauetat übertragen.


Immobilien erben wird teurer
Der Staat hält beim Vererben von Immobilien deutlich stärker die Hand auf, ohne die Erbschafts- und Schenkungssteuer direkt zu erhöhen: Ab 2023 werden Immobilien steuerlich im Schnitt um 20 bis 30 Prozent, in Einzelfällen sogar um 50 Prozent höher bewertet. Die Freibeträge (500.000 Euro für den Ehepartner, 400.000 Euro pro Elternteil für jedes Kind) bleiben jedoch unverändert und werden laut Einschätzung des Eigen­tümerverbands Haus & Grund künftig wohl häufiger überschritten.



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