In jeder Ausgabe finden Sie Beiträge mit Steuertipps und -tricks oder Mitteilungen über Rechtssprechungen. Verfasst werden diese von entsprechenden Fachleuten, welche jeweils namentlich an den Beiträgen markiert werden.
Lüneburg, März 2022
Nach langer Wartezeit hat das Bundesverfassungsgericht endlich am 18.08.2021 über die Höhe des Zinssatzes bei Steuernachzahlungen und Steuerforderungen entschieden. Worüber ging der Streit genau? Bereits seit dem Jahr 1990 wurden nach Ablauf des 15ten Monats eines Veranlagungsjahres – für das Veranlagungsjahr 2018 begann der Zinslauf ab dem 01.04.2020 – die Nachzahlungen bzw. Erstattungen mit 0,5 % monatlich verzinst.
Der zugrundeliegende Zinssatz von 6 % p. a. wurde seitdem nicht verändert. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase auf dem allgemeinen Kapitalmarkt entstand damit ein Ungleichgewicht zu denjenigen Steuerzahlern, die nach einem kürzeren Zeitablauf ihren Steuerbescheid bekamen und damit keine Zinszahlungen zu leisten hatten bzw. erhielten. Durch die Verzinsung wollte der Gesetzgeber ursprünglich einen Ausgleich schaffen für die unterschiedlichen Zeitpunkte, an denen eine Steuer festgesetzt wird. Schließlich kann der Steuerpflichtige durch eine spätere Festsetzung länger mit seinem Geld wirtschaften oder muss länger auf den Ausgleich warten. Nur, gibt es außer beim Finanzamt seit langem keine 6 % Guthabenzinsen, zu denen der Steuerpflichtige zwischendurch sein Geld anlegen kann. So erkannte der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes zwar an, dass der Gesetzgeber typisierende Maßstäbe vorgeben dürfe. Das sei zumindest solange zu rechtfertigen, bis der Zinssatz gravierend von der Realität abweicht. … mehr
Lüneburg, September 2020
Über viele Jahre wurden Lebensversicherungen zur Absicherung der Familie oder zur Finanzierung abgeschlossen. Bei den Alt-Verträgen aus 1994 gab es auch noch eine Mindestverzinsung von 4%,
während heute ein Garantiezins von 0,9 % vorgegeben ist.
Dieser vorgegebene Garantiezins zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bleibt immer über die Laufzeit des Vertrags bestehen. Die Versicherung verzinst dabei nur den Sparanteil, der übrigbleibt,
nachdem die Abschlussprovision sowie die Kosten für Verwaltung und Todesfallleistung abgezogen wurden. Damit ist die effektive Verzinsung noch niedriger. Kurz: Neuabschlüsse von
Lebensversicherungen sind also im Laufe der Zeit immer unrentabler geworden. … mehr
Lüneburg, März 2020
Natürlich sollte es nicht der ausschlaggebende Grund sein zu heiraten - das Thema Steuerbelastung macht die Entscheidung vielleicht etwas leichter. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein
zusammen oder möchten eine weitere Ehe nicht eingehen. Das kann
vielfältige und berechtigte Gründe haben. Es gibt aber auch einige monetäre Gründe, die für eine Eheschließung
sprechen.
Splittingtarif – Ist man nicht verheiratet wird die Einkommensteuer-Grundtabelle angewendet. In dem Jahr der Hochzeit eröffnet sich die Wahl zwischen der Einzelveranlagung (wie vorher als Unverheiratete/r) oder der Zusammenveranlagung und damit der Wahl zur Splittingtabelle. Dafür müssen beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sein und die Ehe muss zu einem Zeitpunkt in dem Jahr bestanden haben. Man muss also nicht das gesamte Jahr verheiratet gewesen sein … mehr
Lüneburg, Januar 2020
Wer muss überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Grundsätzlich muss jeder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Selbst Rentner, die von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente beziehen und im Ausland leben, sind insoweit in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme von der Steuerpflicht
ergibt sich dann, wenn das zu versteuernde Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Dieses Existenzminimum wird jährlich neu festgelegt, 2018 betrug es € 9.000,00, 2019
€ 9.168,00 und 2020 € 9.408,00, jeweils bezogen auf eine einzelne Person. Bei Eheleuten verdoppeln sich diese Beträge … mehr