Ort der Ruhe und des Trostes

Vogelgezwitscher ertönt und der Wind rauscht leise durch die Baumkronen. Sträucher, Büsche, liebevoll arrangierte Gestecke und Blumen, schmückende Gegenstände wie Keramikengel, Herzen oder andere liebevoll ausgesuchte Objekte, welche dem Verstorbenem ihre friedliche Energie zuteil werden lassen, zieren
diese Orte.


Unmittelbar nach Betreten eines Friedhofs ist die tiefe Ruhe, welche sich in Geist und Körper ausbreitet, sofort spürbar. Friedhöfe muten oft an, wie gepflegte Parks mit hohen Bäumen und angelegten Wegen. Es sind Plätze an denen Menschen ihre „letzte Ruhe“ finden, trostspendende Ort, die man aufsucht, um einem verstorbenen Menschen nah zu sein, im Zwiegespräch den Kontakt mit seiner Seele sucht oder sich in Gedanken mit der Person unterhält. Das kann sehr tröstlich sein und dabei helfen seine Trauer besser zu verarbeiten. In fast allen Kulturen der Welt glauben die Menschen daran, dass die Seele nach dem Tod weiter lebt.
Kerzen werden als Symbol für die Seele des Verstorbenen aufgestellt. Dieser Brauch ist schon sehr alt und geht auf die Zeit der Germanen zurück. Damals glaubten die Menschen, dass die Flamme die Seele dabei unterstütze, sich ihren Weg durch das Totenreich zu bahnen. An Allerheiligen ist es ein christlicher Brauch, die Gräber besonders schön zu schmücken und ein neues Licht am Grab zu entzünden.
Einige Pflanzen haben auch eine Bedeutung: Das immergrüne Efeu, welches sich oft um die Grabsteine rankt, erinnert an das ewige Leben. Rosen sind das Symbol für die Liebe. Sie stehen aber auch für die Vergänglichkeit des Lebens auf der Erde, weshalb sie sehr beliebt bei der Verarbeitung in Friedhofsgestecken sind.

Woher kommt das Wort
„Friedhof“ eigentlich?
Die Wortherkunft von Friedhof hat nichts mit Frieden zu tun, auch wenn hier die Verstorbenen in Frieden ruhen. Sie leitet sich ab vom Althochdeutschen „frithof“, dem eingefriedeten (abgegrenzten) Vorhof einer Kirche.
Der erste Wortteil wurde außerdem angepasst an Friede (n), da der Friedhof als ruhige und harmonische Stätte galt. Friedhöfe findet man auch heute noch oft in der Nähe von Kirchen. Friedhöfe mit mehreren Gräbern, so wie wir sie heute kennen, gibt es bereits seit dem 4. Jahrhundert n. Chr. Um die Verbreitung von Seuchen zu unterbinden, wurden Friedhöfe im Mittelalter außerhalb der Städte verlegt.
Im christlichen Raum gibt es protestantische und katholische Friedhöfe, doch auch immer mehr konfessionsübergreifende Friedhöfe wurden in letzter Zeit geschaffen.

Mausoleen und Grüfte
Auf einigen Friedhöfen befinden sich die letzten Ruhestätten berühmter Persönlichkeiten. Das macht sie auch für Touristen attraktiv. Dazu gehört zum Beispiel der historische Friedhof in Weimar.

Warum gibt es Friedhofszwang?
Friedhofszwang bedeutet, dass Bestattungen - mit Ausnahme der Seebestattung -außerhalb kommunaler oder kirchlicher Friedhöfe grundsätzlich unzulässig sind. Dies gilt sowohl für Erd- wie Urnenbeisetzungen.
Oft wird angenommen, bei einer Seebestattung würde der Körper des Verstorbenen im Meer beigesetzt. Tatsächlich setzt eine Seebestattung jedoch eine Einäscherung voraus. Anschließend wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne (Quarz, Sand- oder Salzstein) der See übergeben.
Die Beisetzung erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord oder Ostsee, auf Wunsch aber auch auf allen Weltmeeren („Seefriedhöfe“). Orientierungspunkte können dabei zum Beispiel bestimmte Positionen untergegangener Schiffen sein. Der genaue Ort der Beisetzung wird von der ausführenden Reederei für die Angehörigen auf einer Seekarte dokumentiert.
Das Standardwerk „Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts“ (Jürgen Gaedke, Köln 2004) sieht den Friedhofszwang „durch legitime öffentliche Interessen und überragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt“.


Bei der historisch vorherrschenden Erdbestattung war ein wesentlicher Grund der Schutz vor Krankheiten. Durch die Bestattung aller Verstorbenen auf besonders ausgewiesenen Flächen sollte die Verbreitung von Seuchen unterbunden werden. Im Interesse der Strafrechtspflege soll durch den Friedhofszwang auch die Verschleierung unnatürlicher Todesursachen verhindert werden.
Diese Argumente lassen sich nicht auf die Feuerbestattung übertragen. Durch die hohen Temperaturen bei der Kremation geht von der Asche Verstorbener keinerlei Seuchengefahr mehr aus, und eine Todesursache lässt sich nach der Verbrennung des Körpers auch nicht mehr überprüfen. Gleichwohl gilt der Friedhofszwang auch für die Urnenbeisetzung.


Hier wird zur Aufrechterhaltung des Friedhofszwangs angeführt, dass die Totenruhe, die Ehrung der Toten und die Pflege ihres Andenkens eine kulturelle Aufgabe darstellen, die am besten auf öffentlichen Friedhöfen wahrgenommen werden kann. Auch soll es möglich sein, die Gedenkstelle eines Verstorbenen zu besuchen, um ganz persönlich Abschied zu nehmen. Bei der Zulassung privater Begräbnisorte wäre dies nicht mehr gewährleistet.                                        Otto Berg GmbH/EL