Teil 2

Die große Vielfalt der Bestattungsarten

In der letzten Ausgabe haben wir über Formen der Bestattung informiert. Denn, die Art, wie ein Verstorbener zur letzten Ruhe gebettet wird, soll noch einmal die Liebe und Achtung widerspiegeln. Es bedarf einiges an Erfahrung, eine entsprechende würdige Art zu finden und dabei den eventuell vorab vom Verstorbenen geäußerten Willen mit einzubinden.

 

Neben den geläufigen Bestattungsformen gibt es noch eine Reihe anderer Möglichkeiten. Eine davon ist die noch recht selten gewählte Form der Körperspende.


Körperspende
Der Körper wird nach dem Tode für Lehr- und Forschungszwecke an ein anatomisches Institut gespendet. Die Entscheidung zu dieser Bestattungsart liegt allein bei dem Spender. Daher muss zu Lebzeiten eine Vereinbarung mit einem entsprechenden Institut abgeschlossen werden. Der Spender kann diese Vereinbarung aber rückgängig machen. Hinterbliebene aber können diese Vereinbarung weder widerrufen, noch einen verstorbenen Angehörigen ohne dessen vorherige Zustimmung für die Körperspende freigeben.


Wer sich für eine Körperspende entschieden hat, sollte dies unbedingt den Angehörigen mitteilen, denn das bedachte Institut erfährt nicht automatisch vom Tod des Körperspenders. Seit dem Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes im Januar 2004 muss der Körperspender die Bestattungskosten im Vorfeld selbst regeln. Zum Beispiel durch eine Sterbegeldversicherung,   Anlage eines Sparbuches zugunsten der Universität oder eine testamentarische Nachlassverfügung. Ist die Finanzierung zum Zeitpunkt des Todes nicht gesichert, kann die Universität die Körperspende ablehnen.


Gruftbestattung
Bei einer Gruftbestattung handelt es sich um die Beisetzung in einem ausgemauerten Gebäude. Diese Form hat in vielen Kulturen eine lange Tradition. Zur Zeit des Mittelalters ließen sich viele Adelige auf diese Weise bestatten. Meist sogar in eigens für sie errichteten Familiengruften. Heute gibt es diese Form der Bestattung kaum noch. Es treten nämlich verschiedene Probleme bei einer Gruftbestattung auf. Zum einen können in einer Gruft keine Särge aus Holz beigesetzt werden, stattdessen müssen Metallsärge verwendet werden, die dazu führen, dass der Leichnam nicht verwest, sondern mumifiziert wird. Weshalb solche Grabstellen für einen erheblich längeren Zeitraum, als im Normalfall, gepachtet werden müssen. Dieser beträgt zwischen 40 bis 60 Jahre. Für diesen Zeitraum müssen die Kosten gedeckt sein. Die Gruftbestattung zählt somit zu einer der teuersten Formen der Bestattung.
Ein weiteres Problem besteht in der Frage, was nach dem Ablaufen der Pachtzeit mit den Leichen passiert. Denn außer dem Sarg befinden sich auch noch große Teile des Leichnamens in der Gruft. Diese müssen entsorgt werden, was wiederum neue Kosten verursacht. Aufgrund dieser Probleme bei der Gruftbestattung wird sie auf vielen Friedhöfen gar nicht mehr oder nur noch unter erschwerten Bedingungen angeboten.

Luftbestattung
Eine Luftbestattung setzt, ähnlich wie eine Seebestattung, eine Einäscherung voraus. Bevor die Asche mit Hilfe eines Heißluftballons oder eines Flugzeugs verstreut wird, kann die Trauerfeier auf dem Flugplatz oder bereits vor der Einäscherung stattfinden. Danach wird die Asche über ein bestimmtes Gebiet verstreut. Auf Wunsch können Angehörige an der Verstreuung teilnehmen.
Der Termin für die Bestattung kann aber nicht genau festgesetzt werden, da der Start von den Wetterverhältnissen abhängt. Diese Form der Bestattung ist in Deutschland aufgrund des Friedhofzwangs nicht erlaubt. Hierfür ist eine Überführung des Toten ins Ausland notwendig, was mit zusätzlichen Kosten für die Überführung verbunden ist.

Bestattung im eigenen Garten
Im Jahre 1806 erließ Preußen als erstes Land den sogenannten „Friedhofszwang“. Dieser legte fest, dass eine verstorbene Person auf einer dafür ausgeschriebenen Friedhofsfläche bestattet werden muss. Diese Regelung gilt in den meisten Bundesländern immer noch. Doch Schritt für Schritt lockern einige Länder den Friedhofszwang. So kann man seine Toten beispielweise auf dafür ausgeschriebene Wald- und Wiesenflächen bestatten lassen. Die Bestattung im eigenen Garten ist derzeit nur in Bremen erlaubt. Viele Familien wünschen sich diese Art der Bestattung für ihre Angehörigen. Dazu muss der Verstorbene seinen letzten offiziellen Wohnsitz in Bremen gehabt haben und außerdem in einer schriftlichen Verfügung ausdrücklich einen Ort für seine Verstreuung festgelegt haben und eine Person zur Totenführung bestimmen. Durch diese Entwicklungen in Bremen hoffen nun viele Menschen in ganz Deutschland auf eine Lockerung des Friedhofzwangs. Deutschland ist eines der wenigen Länder in der europäischen Union, das an dieser strengen Form der Bestattung festhält.