Teil 1

Die große Vielfalt der Bestattungsarten

Die Art, wie ein Verstorbener zur letzten Ruhe gebetten wird, soll noch einmal die Liebe und Achtung wiederspiegeln, die man ihm im Leben entgegengebracht hat. Es bedarf Erfahrung, eine entsprechende würdige Art zu finden und dabei eventuell vorab vom Verstorbenen geäußerten Willen mit einzubinden.


Den Angehörigen hinterlässt man damit neben der Trauer eine anspruchsvolle Aufgabe. Daher sollte man sich, auch wenn es nicht leicht ist, schon vorher mit dem Tod auseinander setzen. Nur so kann man außerdem über den letzten Willen bestimmen.
Hierbei gilt es nicht nur Wünsche zur Art der Feierlichkeit zu äußern sondern auch ganz besonders eine Wahl bezüglich der Bestattungs- und Grabart zu treffen. Steht dies vor dem Tod nicht fest müssen Angehörige diese Entscheidung treffen. Das fällt einem in der Trauer meist nicht ganz leicht, hinzu kommt dann auch noch die Bestattungsfrist.
Denn für fast alle Bundesländer gilt, dass Verstorbene frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden dürfen. Bei der Höchstdauer reichen die Fristen von vier Tagen (ohne Sonn- und Feiertage) bis hin zu zehn Tagen nach Eintritt bzw. Feststellung des Todes. Ordnungsämter können eine Verlängerung der Bestattungsfrist genehmigen.
Die Vermittlung der Grabstätten übernimmt das Bestattungsinstitut. Diese berät und informiert Sie auch detailliert über die Möglichkeiten der Bestattung und zur Grabwahl.


Anonyme Beisetzung
Bei einer anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Eine Feuerbestattung ist hierbei meist vorausgesetzt.Auf vereinzelten Friedhöfen ist eine anonyme Ganzkörperbeerdigung möglich. Eine individuelle Gestaltung des Grabes ist ausgeschlossen aber die Angehörigen, Familien und Freunde haben die Möglichkeit, Blumen und Grabutensilien auf einer gesonderten Fläche der Friedhöfe abzulegen. Da diese Fläche von der Friedhofsgärtnerei gepflegt wird, entfällt somit auch die Verpflichtung zur Pflege des Grabes.
Bestattungen auf gesonderten Flächen sind bereits geraume Zeit, in Umsetzung des Wunsches der Verstorbenen, üblich geworden. Oftmals wird diese Art als eine wirtschaftlich günstige Form der Bestattung bezeichnet.


Erdbestattung
Dies ist trotz der vielen möglichen Arten immer noch die traditionellste Bestattungsform. Hierbei werden die Verstorbenen, nach feierlicher Verabschiedung, in einem Grab in der Erde beigesetzt. Wird sich für eine Erdbestattung entschieden, wird meist ein Gemeinschaftsgrab, Einzelgrab oder Massengrab gewählt.


Feuerbestattung
Der Verstorbene wird mit dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. In einer Urne wird die Asche dann in der Regel auf dem Friedhof begraben. In Deutschland besteht trotz einiger Diskussionen weiterhin die Pflicht zur Beisetzung der Urne auf einem Friedhof oder einem vergleichbar gewidmeten Gelände, in Wald, Wiese oder Bach (Naturbestattung). Die Bestattung des Verstorbenen im engeren Sinne ist bereits mit der Einäscherung erfolgt. Die Beisetzung der Asche bzw. der Urne steht dann noch aus. Hier legen die Bestattungsgesetze zum Teil eigene Beisetzungsfristen fest, die ab der Einäscherung gelten und zum Beispiel einen Monat umfassen.
Auch wenn die Entscheidung für eine Feuerbestattung meist aufgrund ästhetischer und hygienischer Überlegungen getroffen wird, ist die starke Zunahme der Feuerbestattung auch auf die geringeren Kosten gegenüber einer Erdgrabstelle zurückzuführen.
Eine Feuerbestattung ist Voraussetzung für viele Beisetzungsarten:
•    Beisetzung auf Privatgrund, Friedhof oder im Weltraum
•    Streubeisetzung
•    Diamantbeisetzung
•    Baumbeisetzung
•    Seebeisetzung


In der Herbst/Winter Ausgabe im September 2015 werden die Bestattungsarten Körperspende, Gruftbestattung und Luftbestattung erläutert. ...hier geht's zu Teil 2