Lüneburg, März 2020

Wenn treue Freunde von uns gehen

© Roman Kraft, www.unsplash.com
© Roman Kraft, www.unsplash.com

Für viele Menschen in Deutschland ist ein Haustier mehr als nur ein Tier, es ist ein Familienmitglied. Es wohnt mit im Haus und wird regelmäßig ärztlich untersucht und begleitet seinen Besitzer auf Reisen. Ganz so, wie es Menschen tun. Aber die Lebenserwartung eines Vierbeiners ist bedeutend kürzer. Somit heißt es meist für den Menschen Abschied nehmen.

Die Deutschen mögen Haustiere. Zumindest leben in ihren Wohnungen und Gärten so viele Tiere wie in kaum einem anderen Land der Welt. Allein zwölf Millionen Katzen und 7,4 Millionen Hunde leisten den Bundesbürgern Gesellschaft. Wenn dann ein geliebtes Tier stirbt, ist das zweifelsfrei ein herber Schlag für den Besitzer. Trauer macht sich breit und der Abschied fällt vielen schwer. Da ist nur all zu verständlich, dass sie die Überreste ihres treuen Vierbeiners nicht an eine Tierverwertungsanstalt geben möchten, die dann den Kadaver zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Für die Trauerbewältigung brauchen Trauernde eine Ort oder einen Bezugspunkt, an dem sie ihre Trauer leben und Erinnerungen aufrecht erhalten können. Die am häufigsten genutzte Variante ist das Grab auf dem eigenen Grundstück. Aber, darf man das?

 

Haus- oder Nutztier?

Kleine Tiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen, Hamster oder Meerschweinchen gelten als Heimtiere. Sie werden nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt oder gegessen. Diese Tiere darf man im eigenen Garten beerdigen. Allerdings gibt es hierfür auch ein paar Regeln. Ein verstorbenes Heim-(Haus)tier darf man nur im Garten beerdigen, wenn das Grundstück auch im Besitz des Tierhalters liegt. Dabei muss die Grabstelle mehrere Meter von Wasserschutzgebieten entfernt sein und darf sich nicht in unmittelbarer Nähe (mindestens ein bis zwei Meter) von öffentlichen Wegen und Plätzen befinden. Auch die Tiefe des Grabes ist wichtig. Der Leichnam muss mindestens mit 50 Zentimetern Erdreich bedeckt sein.

 

Kann man ein Tier auf öffentlichem Grund begraben?

Die Idee ist sicherlich verlockend, den Hund an seinem Lieblingsbaum zu begraben. Aber das ist schlichtweg verboten. Es sei denn, der öffentliche Grund ist behördlich dafür zugelassen, beispielsweise ein Tierfriedhof. Wer seinen tierischen Freund nicht beisetzten möchte, kann die Asche auch mit nach Hause nehmen. Was man dann damit macht, bleibt nach der Einkrementierung jedem selbst überlassen. Ob Sie die Urne begraben, auf dem Kaminsims stellen oder die Asche im Wind verstreuen. Letzteres darf man allerdings auch nur über der See und dem Meer tun. Die Kosten hierfür liegen unter denen eines Friedhofplatzes mit Grabplatte. Dazu kommt aber noch die Einkremierung.

 

Mensch und Tier am gleichen Ort bestatten

Theoretisch wäre eine Beerdigung nebeneinander zwar möglich, aber der entsprechende Friedhof müsste zusätzlich eine Zulassung als Tierfriedhof besitzen und die vom Friedhofsträger erlassene Friedhofssatzung müsste dies zulassen. Solche Mensch-Tier-Friedhöfe gibt es in Deutschland derzeit nur in Essen und in Braubach bei Koblenz.

 

Vom Goldie zum Edelstein

Ein noch recht neuer Trend ist der Erinnerungsdiamant. Für einen Erinnerungsdiamanten benötigt man ca. 5 g Fell oder Mähne, das kann auch schon vom lebenden Tier genommen werden, bzw. ca. 300 g Kremationsasche des Tieres. Die Asche kann man sich von dem Tierkrematorium aushändigen lassen. In einem speziell patentierten Verfahren wird der Kohlenstoff aus den Haaren oder der Tierasche herausgelöst. Unter hohem Druck und hohen Temperaturen entsteht aus dem Kohlenstoff ein Rohdiamant. Dieser Zustand unter Druck und Hitze wird solange aufrecht erhalten, bis der Diamant die gewünschte Karatzahl erreicht hat. Danach wird er in die gewünschte Fassettenform geschliffen. Ein so hergestellter Erinnerungsdiamant besitzt die gleichen optischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften wie ein natürlich gewachsener Diamant. Nun kann der Edelstein im Ring oder Kettenanhänger eingearbeitet und wieder zum ständigen Begleiter werden.

 

Asche in Glas

Nicht ganz so hochkarätig aber dennoch eine sehr sehenswerte Erinnerung ist die Asche eingearbeitet in einer Glaskugel. Hierfür reichen schon 2 bis 3 g aus. Die Asche wird dabei in das Glas direkt eingearbeitet und kann zusätzlich mit Gold oder anderen farbigen Materialien gemixt werden. Das Ergebnis ist immer ein Unikat. Besonders beliebt sind hier die Glaskugeln, figürliche Formen wie Herzen, Tiere oder einfache eigroße „Glassteine“ zum dekorativen Hinstellen. Wer seinen treuen Freund gern bei sich tragen möchte, der kann die „Asche im Glas“ als Kettenanhänger in Tropfenform, Herzform oder als Beads gießen lassen.

 

Bedingungen und Auflagen für die Hausbestattung

  1. Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Todesursache des Tieres keine meldepflichtige Krankheit war. Wurde das Tier vom Tierarzt eingeschläfert, darf es auch nicht im Garten begraben werden, denn Bestandteile des Narkosemittels könnten ins Grundwasser gelangen.
  2. Eine weitere Bedingung ist, dass das Grundstück sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes befindet. Außerdem muss ein Abstand von mindestens ein bis zwei Metern zu öffentlichen Wegen eingehalten werden.
  3. Das Grab müssen Sie mindestens 60 Zentimeter tief ausheben, damit keine anderen Tiere den Kadaver wieder ausgraben können.
  4. Sie dürfen kein Behältnis verwenden, das nur ganz langsam verrottet. Empfehlenswert sind zum Beispiel ein Bettlaken oder eine Wolldecke, aber auch ein großer Karton wäre in Ordnung.
  5. Auf keinen Fall dürfen Sie tote Tiere einfach im Wald vergraben. Werden Sie dabei erwischt, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

 

Eine Ausnahme bezüglich der Hausbestattung bildet übrigens die Hansestadt Bremen. Hier ist wegen des hohen Grundwasserstandes und der dichten Besiedelung gar keine Hausbestattung erlaubt.

 

Autor: Sabine Butenhoff